Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)
Fußnote
Textnachweis ab: 24. 7.2002
Auf Grund des § 11 Abs.
1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002
(BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für:
- 1.Internetauftritte und -angebote,
- 2.Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
- 3.mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.
§ 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
Die Gestaltung von
Angeboten der Informationstechnik (§ 1) nach dieser Verordnung ist dazu
bestimmt, behinderten Menschen im Sinne des § 3 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung
zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur
eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.
§ 3 Anzuwendende Standards
Die Angebote der Informationstechnik (§ 1) sind gemäß der Anlage zu dieser Verordnung so zu gestalten, dass
- 1alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen und
- 2.zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II
aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.
§ 4 Umsetzungsfristen für die Standards
(1) Die
in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten
dieser Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder
größerem Umfang verändert oder angepasst werden, sind gemäß § 3 dieser
Verordnung zu erstellen. Mindestens
ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung
dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der
Anlage zu dieser Verordnung erfüllen.Spätestens
bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Zugangspfade zu den genannten
Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage
dieser Verordnung erfüllen.
(2) Angebote,
die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet (§
1 Nr. 2) veröffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemäß §
3 dieser Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an
behinderte Menschen im Sinne des § 3 des
Behindertengleichstellungsgesetzes richten.
(3)
Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten
dieser Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2)
veröffentlicht wurden, bis zum 31. Dezember 2005 gemäß § 3 dieser
Verordnung zu gestalten.
§ 5 Folgenabschätzung
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.
Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anlage(zu den §§ 3 und 4 Abs. 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2655 - 2662
Anlage (Teil 1)
Dieses Dokument enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die
Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet
wird (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle,
Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich der zu verwendenden
Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein
auf die der Nutzerin/dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und
Informationen.
Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf
den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content
Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai
1999.
Die in Teil 1 dieser Anlage enthaltenen, bei ihrem ersten Auftreten im Text
durch Unterstreichung kenntlich gemachten, grundlegenden technischen
Fachbegriffe sind in Teil 2 dieser Anlage (Glossar) erläutert.
Priorität I
- Anforderung 1 Für
jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte
bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie
der originäre Inhalt erfüllen.
- Bedingung1.1 Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen.
Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text
einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B.
animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die
auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren
(ASCII-Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen
verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne
(abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die
für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.
- 1.2 Für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
- 1.3 Für Multimedia-Präsentationen ist eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur bereitzustellen.
- 1.4 Für jede zeitgesteuerte Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder
Animation) sind äquivalente Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu synchronisieren.
- Anforderungg 2 und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
- Bedingung 2.1 Alle
mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar
sein, z. B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente
der verwendeten Markup-Sprache.
- 2.2 Bilder
sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und
Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der
Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend
kontrastieren.
- Anforderungg 3 Markup-Sprachen
(insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer
Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
- Bedingung 3.1 Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.
- 3.2 Mittels
Markup-Sprachen geschaffene Dokumente sind so zu erstellen und zu
deklarieren, dass sie gegen veröffentliche formale Grammatiken
validieren.
- 3.3 Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text- und Bildgestaltung sowie
die Präsentation von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu
beeinflussen.
- 3.4 Es
sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten
der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu
verwenden.
- 3.5 Zur Darstellung der Struktur von mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind Überschriften-Elemente zu verwenden.
- 3.6 Zur
Darstellung von Listen und Listenelementen sind die hierfür
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu verwenden.
- 3.7 Zitate sind mittels der hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu kennzeichnen.
- Anforderungg 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
- Bedingung 4.1 Wechsel und Änderungen der vorherrschend verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu machen.
- Anforderungg 5 Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
- Bedingung 5.1 In
Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, sind die Zeilen- und
Spaltenüberschriften mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zu kennzeichnen.
- 5.2 Soweit Tabellen, die tabellarische Daten darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und
Überschriftenzellen einander zuzuordnen.
- 5.3 Tabellen
sind nicht für die Text- und Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie
nicht auch in linearisierter Form dargestellt werden können.
- 5.4 Soweit
Tabellen zur Text- und Bildgestaltung genutzt werden, sind keine der
Strukturierung dienenden Elemente der verwendeten Markup-Sprache zur
visuellen Formatierung zu verwenden.
- Anforderungg6 Internetangebote
müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere
Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
- Bedingung 6.1 Es
muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene
Dokumente verwendbar sind, wenn die zugeordneten Stylesheets
deaktiviert sind.
- 6.2 Es
muss sichergestellt sein, dass Äquivalente für dynamischen Inhalt
aktualisiert werden, wenn sich der dynamische Inhalt ändert.
- 6.3 Es
muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene
Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere
programmierte Objekte deaktiviert sind.
- 6.4 Es
muss sichergestellt sein, dass die Eingabebehandlung von Scripts,
Applets oder anderen programmierten Objekten vom Eingabegerät
unabhängig ist.
- 6.5 Dynamische
Inhalte müssen zugänglich sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative
Angebote unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen.
- Anforderungg 7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.
- Bedingung 7.1 Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
- 7.2 Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
- 7.3 Bewegung
in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente ist entweder zu
vermeiden oder es sind Mechanismen bereitzustellen, die der
Nutzerin/dem Nutzer das Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des
Inhalts ermöglichen.
- 7.4 Automatische periodische Aktualisierungen in mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu vermeiden.
- 7.5 Die
Verwendung von Elementen der Markup-Sprache zur automatischen
Weiterleitung ist zu vermeiden. Insofern auf eine automatische
Weiterleitung nicht verzichtet werden kann, ist der Server entsprechend
zu konfigurieren.
- Anforderungg 8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
- Bedingung 8.1 Programmierte
Elemente (insbesondere Scripts und (Applets) sind so zu gestalten, dass
sie entweder direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven
Technologien sind.
- Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
- Bedingung 9.1 Es
sind clientseitige Imagemaps bereitzustellen, es sei denn, die Regionen
können mit den verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.
- 9.2 Jedes über eine eigene Schnittstelle verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise bedient werden können.
- 9.3 In Scripts sind logische anstelle von geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren.
- Anforderung10 Die
Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik
entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist
sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht
unverhältnismäßig ist.
- Bedingung 10.1 Das
Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen Fenstern ist zu vermeiden.
Die Nutzerin/der Nutzer ist über Wechsel der aktuellen Ansicht zu
informieren.
- 10.2 Bei
allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten
Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen
korrekt positioniert sind.
- Anforderung 11 Die
zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen
öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die
vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.
- Bedingung 11.1 Es
sind öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien
in ihrer jeweils aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die
Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist.
- 11.2 Die Verwendung von Funktionen, die durch die Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu vermeiden.
- 11.3 Soweit
auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien
Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives,
barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente
Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit
es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht
barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der
technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar
und einsetzbar sind.
- Anforderung 12 Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.
- Bedingung 12.1 Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen, um Navigation und Identifikation zu ermöglichen.
- 12.2 Der
Zweck von Frames und ihre Beziehung zueinander ist zu beschreiben,
soweit dies nicht aus den verwendeten Titeln ersichtlich ist.
- 12.3 Große Informationsblöcke sind mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter handhabbare Gruppen zu unterteilen.
- 12.4 Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.
- Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
- Bedingung 13.1 Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige Weise identifizierbar sein.
- 13.2 Es sind Metadaten bereitzustellen, um semantische Informationen zu Internetangeboten hinzuzufügen.
- 13.3 Es
sind Informationen zur allgemeinen Anordnung und Konzeption eines
Internetangebots, z. B. mittels eines Inhaltsverzeichnisses oder einer
Sitemap, bereitzustellen.
- 13.4 Navigationsmechanismen müssen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.
- Anforderung14 Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
- Bedingung 14.1 Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.
Priorität II
- Anforderung1 Für
jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte
bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie
der originäre Inhalt erfüllen.
- Bedingung 1.5 Für jede aktive Region einer clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks bereitzustellen.
- Anforderung2 Texte und Graphiken müssen auch denn verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
- Bedingung 2.3 Texte
sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und
Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der
Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend
kontrastieren.
- Anforderung3 Markup-Sprachen
(insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer
Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
- Anforderung 4 Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
- Bedingung 4.2 Abkürzungen
und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu
erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache kenntlich zu machen.
- 4.3 Die
vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu
machen.
- Anforderung5 Tabellen
sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache
zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer
Daten zu verwenden.
- Bedingung 5.5 Für
Tabellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der
genutzten Markup-Sprache Zusammenfassungen bereitzustellen.
- 5.6 Für
Überschriftenzellen sind unter Verwendung der hierfür vorgesehenen
Elemente der genutzten Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen.
- Anforderung 6 Internetangebote
müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere
Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
- Anforderung 7 Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.
- Anforderung 8 Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
- Anforderung 9 Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
- Bedingung 9.4 Es
ist eine mit der Tabulatortaste navigierbare, nachvollziehbare und
schlüssige Reihenfolge von Hyperlinks, Formularkontrollelementen und
Objekten festzulegen.
- 9.5 Es
sind Tastaturkurzbefehle für Hyperlinks, die für das Verständnis des
Angebots von entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in
clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von
Formularkontrollelementen bereitzustellen.
- Anforderung 10 Die
Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik
entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist
sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht
unverhältnismäßig ist.
- Bedingung 10.3 Für alle Tabellen, die Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ linearer Text bereitzustellen.
- 10.4 Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen.
- 10.5 Nebeneinander liegende Hyperlinks sind durch von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen.
- Anforderung 11 Die
zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen
öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die
vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.
- Bedingung 11.4 Der
Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen bereitzustellen, die es ihnen
erlauben, Dokumente entsprechend ihren Vorgaben (z. B. Sprache) zu
erhalten.
- Anforderung 12 Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.
- Anforderung 13 Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
- Bedingung 13.5 Es sind Navigationsleisten bereitzustellen, um den verwendeten
Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu
ermöglichen.
- 13.6 Inhaltlich
verwandte oder zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die
Gruppen sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus
enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.
- 13.7 Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind der Nutzerin/dem Nutzer verschiedene Arten der Suche bereitzustellen.
- 13.8 Es
sind aussagekräftige Informationen am Anfang von inhaltlich
zusammenhängenden Informationsblöcken (z. B. Absätzen, Listen)
bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen.
- 13.9 Soweit
inhaltlich zusammenhängende Dokumente getrennt angeboten werden, sind
Zusammenstellungen dieser Dokumente bereitzustellen.
- 13.10 Es sind Mechanismen zum Umgehen von ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.
- Anforderung 14 Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
- Bedingung 14.2 Text ist mit graphischen oder Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das Verständnis der angebotenen Information fördert.
- 14.3 Der gewählte Präsentationsstil ist durchgängig beizubehalten.
Anlage (Teil 2)
Glossar
Applet ( Kurz für "Application")
.
Meist in der Programmiersprache Java verfasstes, in ein Internetangebot eingefügtes Programm.
ASCII-Zeichnungen (American Standard Code For Information Interchange)
ein Zeichensatz, der es
erlaubt, nummerischen Werten (Bytes) Zeichen der gebräuchlichen
Schriftsprache zuzuordnen. ASCII-Zeichnungen sind Bilder, die durch die
Kombination von Zeichen und Symbolen des ASCII-Zeichensatzes entstehen
(z. B. Emoticons).
Assistive Technologien
Software
oder Hardware, die speziell entwickelt wurde, um behinderten Menschen
bei ihren täglichen Aktivitäten zu helfen. Assistive Technologien sind
z. B. Rollstühle, Lesegeräte, Geräte zum Greifen usw. Gängige assistive
Technologien im Bereich der Vermittlung von Internetinhalten sind
Screenreader, Bildschirmlupen, Sprachgeneratoren und
Spracheingabe-Software, die in Verbindung mit graphischen
Desktop-Browsern (neben anderen Benutzeragenten) eingesetzt werden.
Assistive Hardware-Technologien sind u. a. alternative Tastaturen und
Zeigegeräte.
Attributwert
Befehle
in Programmiersprachen können zusätzliche Angaben zur Beschreibung des
Befehls in Form von Attributen enthalten. Diese Attribute können durch
Wertangaben näher bestimmt werden.
Ausgabegerät
Stellt
der Nutzerin/dem Nutzer die verarbeiteten Daten zur Verfügung.
Beispiele für Ausgabegeräte sind Monitore, Drucker, Lautsprecher oder
Braille-Zeilen.
Benutzeragent
Software
zum Zugriff auf Internetinhalte; dies umfasst graphische
Desktop-Browser, Text-Browser, Sprach-Browser, Mobiltelefone,
Multimedia-Player und manche assistive Software-Technologien, die in
Verbindung mit Browsern verwendet werden, wie etwa Screenreader,
Bildschirmlupen und Spracherkennungssoftware.
Benutzerschnittstellen
Ermöglichen Eingaben der Nutzerin/des Nutzers und legen deren Darstellung fest.
Browser
Programm, das den Zugriff auf und die Darstellung von Angeboten im Internet erlaubt.
Button
Mittels Graphiken dargestellte Schaltflächen.
Client, clientseitig
Softwareprogramm
in Netzwerken, in der Regel auf dem lokalen Computer der Nutzerin/des
Nutzers, das von Servern bereitgestellte Dienste in Anspruch nimmt.
Clients fordern entweder Daten von Servern an (z. B. Browser) oder
versenden Daten an Server (z. B. E-Mail). Clientseitig ist eine
Funktionalität dann, wenn sie auf dem Client ausgeführt wird.
Dynamische Inhalte
Sammelbegriff
für verschiedenartige Mechanismen, Inhalte während ihrer Anzeige
dynamisch zu ändern, entweder automatisch oder durch Einwirken der
Nutzerin/des Nutzers.
Eingabegeräte
Ermöglicht
die Interaktion mit dem elektronischen Medium. Beispiele für
Eingabegeräte sind Tastaturen, Computer-Mäuse, Blindenschriftgeräte,
Kopfstäbe oder Mikrophone.
Event-Handler
"Ereignis-Behandler",
werden meist als Attribute in Befehlen der HTML-Programmiersprache
notiert und lösen bei Aktivierung durch die Nutzerin/den Nutzer eine
vordefinierte Reaktion, in der Regel ein weiteres Programm (z. B. ein
Script), aus.
Frames
Definierbare Segmente, die den Anzeigebereich eines Browsers aufteilen. Jedes Anzeigesegment kann eigene Inhalte enthalten.
GIF
Graphics
Interchange Format ein Dateiformat zur Darstellung von Graphiken.
Animierte GIFs enthalten in einer Datei mehrere Graphiken, die
nacheinander angezeigt werden und dadurch den Eindruck von Bewegung
vermitteln.
HTML
Siehe "Markup-Sprache".
Hyperlink
Verweis
in einem elektronischen Dokument auf ein beliebiges Verweisziel. Das
Verweisziel kann sich in jeder über den elektronischen Datenaustausch
erreichbaren Quelle befinden.
Imagemaps
Verweis-sensitive
Graphiken; Graphiken, die in Regionen mit zugeordneten Aktionen
unterteilt wurden. Die Betätigung einer aktiven Region löst eine Aktion
aus.
Linearisierte Tabelle
Ein
Verfahren der Tabellendarstellung, bei der die Inhalte der Zellen zu
einer Folge von Absätzen werden. Die Absätze erscheinen in derselben
Reihenfolge, in der die Zellen im ursprünglichen Dokument definiert
sind.
Markup-Sprache
"Auszeichnungssprachen";
Kategorie von Programmiersprachen, die z. B. HTML (Hyper Text Markup
Language) oder XML (Extensible Markup Language) umfasst.
Auszeichnungssprachen basieren auf der in der ISO-Norm 8879
festgelegten SGML (Standard Generalized Markup Language). Sie dienen,
in ihren spezifischen Anwendungsgebieten, zur logischen Beschreibung
von Inhalten, zum Datenaustausch oder zur Definition weiterer
Auszeichnungssprachen.
Metadaten
Informationen über die verwendeten Daten oder Inhalte.
Multimedia
Die
Verbindung mehrerer Medien wie Text, Bild, Ton oder dreidimensionaler
Simulation zu einer geschlossenen elektronischen Präsentation.
Natürliche Sprache
Gesprochene, geschriebene oder durch Zeichen dargestellte Sprachen wie Deutsch, aber auch Gebärdensprache oder Blindenschrift.
Pop-Ups
Neu erscheinender Anzeigebereich bzw. Fenster. Durch die Nutzerin/den Nutzer in der Regel nicht zu steuernder Prozess.
Script
In einer speziellen Programmiersprache ("Script-Sprache" wie z. B. JavaScript) verfasstes Programm.
Server, serverseitig
Softwareprogramm,
das auf einem Hostrechner ausgeführt wird und in Netzwerken anderen
Rechnern, auf denen Clientsoftware ausgeführt wird, Dienste (z. B.
Websites, E-Mail) zur Verfügung stellt. Serverseitig ist eine
Funktionalität dann, wenn sie auf dem Server ausgeführt wird.
Sitemap
Gesamtübersicht über den Aufbau eines Internetangebots.
Stylesheet, Stylesheet-Property-Wert
CSS
(Cascading Stylesheets) ist eine Ergänzungssprache zu HTML, die die
Spezifizierung der Präsentation eines Dokumentes ermöglicht. Sie
erlaubt das beliebige Formatieren einzelner HTML-Elemente oder das
Definieren zentraler Formate in Dokumenten. Property-Werte enthalten
Wertzuweisungen für die festgelegten Formate.
Tabellarische Daten
AusfertigungsdatumTabellen,
die dazu verwendet werden, logische Beziehungen zwischen Daten zu
repräsentieren, enthalten tabellarische Daten. Den Gegensatz hierzu
bilden Tabellen, die nur der Formatierung bzw. Text- und Bildgestaltung
von Dokumenten dienen.
Fahrenheitstr. 1, 28359 Bremen IT-Sachverständienbüro Lüters Habichtstr. 41, 22305Hamburg