Abnahme

IT-Projekte ins sichere Fahrwasser steuern

Bei der Abnahme eines Produktes oder einer Dienstleistung treffen die Erwartungen des Kunden und die Leistungen des Lieferanten aufeinander. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Erwartungen und die erbrachten Leistungen nicht übereinstimmen. Es ergeben sich aber unter Umständen erst später unentdeckte Fehler und Mängel, für die im günstigen Fall Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Falls keine Gewährleistung besteht muss der Kunde im Zweifel die Mängel oder fehlenden Bestandteile auf eigene Kosten beheben lassen

Zu Vermeidung derartiger Probleme führen wir im Rahmen eines von uns begleiteten Abnahmeverfahrens formale und inhaltliche Prüfungen durch. Die formalen Prüfungen beziehe sich auf das vorhanden sein der technischen und juristischen Voraussetzungen, wie z.B. der zu einem Softwareprodukt gehörenden Dokumente und Unterlagen. Falls erforderlich entwickeln wir Testprozeduren um festzustellen, ob die gelieferte Lösung den gestellten Anforderungen entspricht. Die Testprozeduren können auch die Kriterien zur Abnahme liefern falls ein Pflichtenheft nicht extistiert.

Fahrenheitstr. 1, 28359 Bremen IT-Sachverständienbüro Lüters  Habichtstr. 41, 22305Hamburg